Rücknahme
Freiwillige Rücknahme von Abfällen
Die freiwillige Rücknahme inkludiert auch eine Reihe von gefährlich eingestuften Abfällen. Für sie besitzen wir eine Freistellung die Sie von den Nachweispflichten wie sie das KrwG vorsieht befreit. Die Freistellung gilt jedoch nur für die Bundesrepublik Deutschland. Alle im Rahmen der freiwilligen Rücknahme an uns übersandten Abfälle werden, nach Stufe 3 der 5-stufigen Abfallhierarchie nach §6 des KrwG, im Recyclingprozess wiederverwendet.
Ihre Ansprechpartner informieren Sie gerne, sprechen Sie uns an.