Rück­nahme

Freiwillige Rücknahme von Abfällen

Im Rahmen der Produkt­verant­wortung nehmen wir von uns vertriebene Materialien nach ihrem Ge­brauch im Rahmen der frei­willigen Rück­nahme gem. §26 KrwG (Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz) zurück.

Die frei­willige Rück­nahme inklu­diert auch eine Reihe von gefähr­lich einge­stuften Ab­fällen. Für sie besitzen wir eine Frei­stellung die Sie von den Nachweis­pflichten wie sie das KrwG vorsieht befreit. Die Frei­stellung gilt jedoch nur für die Bundes­republik Deut­schland. Alle im Rahmen der frei­willigen Rück­nahme an uns übersandten Ab­fälle werden, nach Stufe 3 der 5-stufigen Abfall­hierarchie nach §6 des KrwG, im Recycling­prozess wieder­verwendet.

Ihre Ansprech­partner informieren Sie gerne, sprechen Sie uns an.

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